Polemik um das Wahlergebnis!

Pfullingen, den 30. Juni 2014:
Gleich nach unserer Wahl hat Dr. Zimmermann mit der an den gesamten Gemeinderat verschickten E-Mail:
Danke!, Eine wunderbare Gemeinderatstabelle – hieraus ist klar ersichtlich, wie kleine Gruppierungen Sitze ‚ erschleichen‘ und damit den Wählerwillen ignorieren. Bei Mehrheitswahlrecht hätte die GAL gerade mal 1 Sitz !!!!!
Kann man leider nix ändern – Gesetz ist Gesetz – und durch das neue Grün Rote Landeswahlgesetz noch verschärft. Warum wohl ??????
Es grüßt herzlich
Dr. Ulrich Zimmermann
Einen Monat später schlug der „Dromnomgucker“ im Pfullinger Journal Nr. 7/2014 im Kommentar „Gerechte Wahlen?“ erneut in dieselbe Kerbe und fügte darüber hinaus Falschbehauptungen hinzu. Wir haben nun dem Pfullinger Journal die folgende Gegendarstellung geschickt und verlangen deren Abdruck in der nächsten Ausgabe:


GRÜN-Alternative Liste Pfullingen
Malin-Sophie Hagel
Handy: 0172 / 433 38 91
Tel.: 07121 / 38 25 338
malin.hagel@gal-pfullingen.de

Malin-Sophie Hagel, Gönninger Straße 44, 72793 Pfullingen

Pfullinger Journal
Britta Wayand
Gielsbergweg 35
72793 Pfullingen

 

Pfullingen, 30. Juni 2014

 

Forderung einer Gegendarstellung zum Artikel „Gerechte Wahlen?“ 
in Ausgabe 7/2014 des Pfullinger Journals.

Sehr geehrte Frau Wayand,

wir, die Mandatsträgerinnen der Grün-Alternativen Liste in Pfullingen, schreiben Ihnen, weil wir mit Bestürzung und Verwunderung den o.g. Artikel des von Ihnen herausgegebenen Pfullinger Journals gelesen haben. Dass der „Dromnomgucker“ regelmäßig frech (und anonym) formuliert und es mit der Recherche nicht immer ganz genau nimmt, sind die LeserInnen ja gewohnt. Meistens ist das ja auch amüsant geschrieben – je nach persönlichem Geschmack.

Der jüngste „Dromnomgucker“-Text verlässt jedoch die bisherige Praxis und verletzt Grenzen – geschmackliche und auch rechtliche. Er setzt sich kritisch mit dem Wahlververfahren der jüngsten Kommunalwahl auseinander, und nennt dabei gewählte Volksvertreterinnen beim Namen, deren Legitimation im Text angezweifelt wird. Dies ist umso erstaunlicher, als der Text gröbste inhaltliche Fehler enthält, die jedenfalls nicht durch gründliche Recherche ins Blatt gekommen sind.

Dass Sie selbst, Frau Wayand, unter den im Text namentlich bezeichneten Kandidatinnen sind, die nicht die nach Wahlrecht erforderliche Stimmenanzahl für ein Gemeinderatsmandat erreichen konnten, gibt der Sache ein ungutes „Gschmäckle“. Das macht uns um so fassungsloser, als wir alle, soweit wir Sie persönlich kennen, Sie als sympathische, kluge und integre Person erlebt haben. Warum muss denn dann solch Text im Blatt erscheinen? Gute Verlierer treten nicht öffentlich nach. Vor allem bleiben gute Verlierer bei den Fakten.

Da mehrere Fakten nachweislich unwahr sind, sehen wir als namentlich erwähnte Personen uns in unseren Persönlichkeitsrechten verletzt. Wir machen daher von unserem Recht nach § 11 des Landespressegesetzes Gebrauch und fordern den Abdruck der nachstehend folgenden Gegendarstellung, die “in der nach Empfang der Einsendung nächstfolgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen Nummer in dem gleichen Teil des Druckwerks und mit gleicher Schrift wie der beanstandete Text ohne Einschaltungen und Weglassungen abgedruckt werden“ muss. Die gerichtliche Durchsetzung und mögliche zivilrechtliche Schritte behalten wir uns zwar ausdrücklich vor, wollen aber zunächst mal die Kirche im Dorf lassen – es geht doch auch „im Guten“.

Mit herzlichen Grüßen und der ehrlichen Hoffnung, dass der Umgangston sich auch von Seiten der Freien Wähler in den kommenden Jahren wieder normalisiert und wir wieder unbeschwert und freundlich miteinander umgehen können,

 

Für die GAL Pfullingen – Malin-Sophie Hagel, Traude Koch und Sigrid Godbillon


 

Gegendarstellung:

In Ausgabe 7/2014 des Pfullinger Journals wurden auf Seite 11 unter der überschrift „Gerechte Wahlen?“ mehrere Tatsachenbehauptungen gemacht, die unwahr sind. Darüber hinaus wird durch den Text angedeutet, der Ausgang der Kommunalwahlen vom 25. Mai 2014 spiegle aufgrund einer änderung des Auszählverfahrens nicht den Mehrheitswillen wider. Dadurch wird den auch namentlich im Artikel genannten gewählten Mandatsträgerinnen ihre Legitimität abgesprochen.

Hierzu stellen wir fest:

Es ist unzutreffend, SPD und GAL hätten vor der Wahl mit jeweils nur zwei Stadträten keine Fraktionsstärke gehabt und sich deshalb zur Fraktion zusammengeschlossen. Bereits seit der Kommunalwahl von 2009 stellte die SPD drei Stadträte und hatte damit auch für sich allein Fraktionsstärke. Dass trotzdem wieder eine gemeinsame Fraktion SPD/GAL gebildet wurde, ergab sich aus der vorangegangenen erfolgreichen Zusammenarbeit beider Gruppierungen.

Der Artikel behauptet, das neue Auszählverfahren für die (Sainte-Laguë/Schepers statt d´Hondt) solle die Sitzzuteilung für kleine Gruppierungen fördern. Richtig ist jedoch: das bisherige Höchstzahlverfahren nach d’Hondt neigte zu einer gewissen Begünstigung größerer Parteien bzw. Wählervereinigungen (das räumen auch CDU und FDP in Landtagsdrucksache 13/5046 ein). Dies lässt sich unter anderem daran ablesen, dass bisher alle vier Pfullinger Kreistagssitze an die FWV gingen. Als Effekt des neuen Auszählverfahrens hat nun auch die CDU Pfullingen als größte Minderheit einen Sitz erhalten.

Der Artikel behauptet, das Wahlrecht für die Kommunalwahl sei geändert worden, „ohne dass wir normalen Menschen das bemerkt hatten“. Das Gesetz zur änderung wahlrechtlicher Vorschriften wurde allerdings nicht nur im Gesetzblatt verkündet (Nr. 4/2013, S. 55-58), sondern hat sehr breite Berichterstattung in den Medien erfahren, unter anderem deshalb, weil im gleichen Gesetz auch das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt wurde.

Der Artikel behauptet, „ginge es nach dem Mehrheitswillen, wären statt dessen Frau Renate Wolf (…), Frau Britta Wayand (…) und Herr Felix Mayer Mitglieder im neuen Stadtrat“. Hierzu stellen wir fest: auch nach d´Hondt wäre höchstens eine weitere Person der FWV-Liste Ratsmitglied geworden. Die CDU hätte keinen weiteren Sitz erhalten.

Der Artikel behauptet, dem Mehrheitswillen werde nur dann entsprochen, wenn eine absolute Stimmenmehrheit der einzelnen Kandidaten notwendig sei, um einen Sitz im kommunalen Gremium zu erlangen. Letzteres war allerdings auch beim bisher angewandten Auszählverfahren nach d´Hondt nicht der Fall. Gewählt werden nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Listen. Die Stimmenanzahl der Einzelperson legt fest, wer innerhalb einer Wahlliste einen Sitz erhält – sie kann für sich genommen nicht zur Begründung über die Gesamtzahl der Sitze herangezogen werden. Ein personalisiertes Mehrheitswahlrecht, wie es der Dromnomgucker unterstellt, gibt es bei der Gemeinderatswahl nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass auch das Auszählverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl voll vereinbar ist – es ist nach höchstrichterlicher Ansicht keinesfalls weniger geeignet als die zur Verfügung stehenden Alternativen. Das Zählverfahren findet bereits seit langem bei der Landtags-, der Bundestags- und der Europawahl Anwendung, ohne dass der Dromnomgucker sich jemals darüber aufgeregt hätte.