Es geht uns trotzdem alle an

Heizungsgesetz: Auch wenn viele des Themas überdrüssig sind, es geht uns alle an.
Dr. Uli F. Hasert, Geschäftsführer der Klimaschutzagentur

Anfang September 2023 wurde das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vom Bundestag („Heizungsgesetz“) beschlossen. Aus diesem Anlass führte die Klimaschutzagentur auf Einladung der GRÜN-Alternativen Liste (GAL) Pfullingen einen Bürger-Infoabend in der WHR durch und zu dem rund 30 Interessierte gekommen sind.

Nach einer Begrüßung durch Anke Burgemeister (Fraktionsmitglied der GAL-Pfullingen) beginnt Herr Dr. Uli F. Hasert, Geschäftsführer der Klimaschutzagentur die Einführung in das Thema:

„Auch wenn viele des Themas überdrüssig sind, es geht uns alle an. Nichts zu tun geht auch an den Geldbeutel“, betont Hasert und verweist dabei auf die Kosten von 40 Mrd. für die Folgen der Ahrtal-Katastrophe. Der Klimaschutzexperte führt weiter aus: „Um das Klimaschutzziel zu erreichen reicht nicht nur der Ausbau und die pure Umstellung auf Erneuerbare Energien, sondern WIR ALLE müssen unseren Energieverbrauch senken, auch im Bereich der Wärme.“ Für Herrn Dr. Hasert sind unsanierte Gebäude keine Lösung und er findet auf die Frage warum ausgerechnet wir in Deutschland große Anstrengungen machen sollen, eine kurze Antwort: „weil es sich lohnt und es für Gebäude einen Mehrwert erzeugt“.

In Pfullingen wird derzeit zwar die sogenannte Wärmeplanung durchgeführt, referiert Hasert, doch dies ist erstmal nur ein „strategisches Planungsinstrument“ und es passiert erst mal nichts bzw. es wird durch die Stadt nur dann eine Lösung angeboten werden können, wenn die Wärmestromdichte hoch genug ist. Also auch hier das Fazit: Wir alle sind gefragt!

Matthias Korb, Energieberater sowohl bei der Verbraucherzentrale als auch bei der Klimaschutzagentur, klärte die Gäste mit zahlreichen Fakten zum GEG wie auch über die konkreten Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen für den Heizungstausch auf, welche durch das seit 1.1.2024 aufgelegte Förderprogramm „Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG)“ möglich sind.

Im GEG wird z.B. geregelt, dass die Nutzung von mindestens 65% Erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich ist.

Nach dem BEG werden jedoch nicht nur der Tausch von Heizungen gefördert, sondern auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, welche sogar die Materialkosten bei Eigenleistungen umfasst oder der Anschluss an Wärmenetze. Nach Meinung von Herrn Korb sollte auch die Sanierung der Gebäudehülle der erste Schritt vor einem Heizungstausch sein, und wenn es nach ihm ging, sollte die Sanierung der Gebäudehülle auch mehr als der Heizungstausch gefördert werden.

Die sich an die Vorträge anschließende Fragerunde wurde von den Anwesenden reichlich genutzt.

Die mit dichtgepackten Informationen und Fakten bestückten Folien der Vorträge werden den Gästen in einer vereinfachten Form auf Anfrage übermittelt. Zudem stehen die Folien auf der Homepage der KlimaschutzAgentur unter www.klimaschutzagentur-reutlingen.de/downloads zum Download zur Verfügung.

Sollten noch individuelle Fragen unbeantwortet sein, bietet die KlimaschutzAgentur darüber hinaus kostenfreie Beratungsgespräche per Telefon im Rahmen ihres Kooperationsmodells mit der Verbraucherzentrale an. Zwecks Terminvereinbarung ist es dann am besten, während der Telefonzeiten (Montag bis Freitag von 09:00 h bis 13:00 h) unter 0 71 21-14 32 571 anzurufen. 

Pfullingen, 24.2.2024

Antje Schöler, GAL-Pfullingen