Gemeinderat will Hauptsatzung ändern

Auf der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.02.2020 wird unter TOP 7 über die Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Danach braucht der Bürgermeister die Zustimmung des Gemeinderats für die Führung von Rechtsstreitigkeiten oder für Vergleiche, wenn der Streitwert größer 1.500€ ist – bisher gelten 15.000€ bzw. 75.000€. GR-Vorlage…

Stellungnahme der GAL-Fraktion

Die GRÜN-Alternative Liste Fraktion wird den interfraktionellen Antrag einstimmig unterstützen und ist Mitunterzeichnerin. Wir gehen davon aus, dass wir mit diesem Instrument in Zukunft besser über Gerichtsverfahren informiert werden. Wie Sie der Tagespresse entnehmen konnten, ist der gesamte Gemeinderat unzufrieden mit einigen Bereichen der Arbeit der Stadtverwaltung. Mit diesem Antrag kann es uns gelingen, früher informiert zu werden und in wichtigen Momenten mitentscheiden zu können. Denn es geht nicht um eine Reduktion des kompletten Budgets des Bürgermeisters, sondern es handelt sich lediglich um die Wertgrenze bei Rechtstreitigkeiten und Vergleichen.

Ihre Frage, wie sinnvoll es sein kann, einem Bürgermeister enge Grenzen zu ziehen, muss differenziert gesehen werden. Es handelt sich nicht um enge Grenzen, sondern um einen Versuch, mehr Mitsprache in zukünftigen Rechtsstreitigkeiten zu bekommen. In letzter Zeit ist viel Porzellan zerbrochen worden. Unser Antrag hat das Ziel, diesem Einhalt zu gebieten, indem die Handlungsfähigkeit des Bürgermeisters in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten und Vergleiche eine Zustimmung des Gemeinderats erfordert. Er ist auch als eine Handreichung an Herrn Bürgermeister Schrenk zu sehen, dass er Rechtsstreitigkeiten nicht alleine durchfechten muss, sondern im Zweifelsfall den Gemeinderat hinter sich weiß. Ich denke, dass im Hinblick auf die Gemeindeordnung Baden-Württemberg, die dem Gemeinderat einer Stadt die höchste Entscheidungskompetenz zuweist, es nur sinnvoll sein kann, diese Entscheidungskompetenz dem Gremium auch faktisch zuzugestehen. Was Geschäft der laufenden Verwaltung tatsächlich ist, wird in der Gemeindeordnung schließlich bewusst offen gelassen.