„Die Halbierung der Pestizide, deutlich mehr Öko-Landbau und mehr Lebensräume: Baden-Württemberg hat einen ambitionierten Gesetzentwurf gegen das Arten- und Höfesterben auf den Weg gebracht. Zu diesem Ergebnis kommt der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenschutz – „Rettet die Bienen“, zu dem 13 Verbände und Organisationen gehören. Deswegen hat der Trägerkreis einstimmig beschlossen, den von den Ministern präsentierten Gesetzentwurf für mehr Artenschutz als Alternative zum ursprünglich gestarteten Volksbegehren zu akzeptieren. Die Mobilisierung für das Volksbegehren, die seit dem 15. Oktober ruht, wird nicht wieder aufgenommen.“ heißt es in der Pressemitteilung vom 18. Dezember.
Das Volksbegehren, das von der Initiaive „Pro Biene“ ausgeht, war schon weit gekommen… und hatte viele Diskussionen ausgelöst. Auf Ihrer Landesversammlung am 21. und 22. September 2019 hatten die Grünen ihre Position beschlossen: „Wir begrüßen das Volksbegehren, das eine wichtige Initiative für Artenschutz ist. Unser Parteitagsbeschluss erklärt, warum wir beim Pestizideinsatz in Schutzgebieten Nachbesserungsbedarf sehen. Wir wollen deshalb mit den Initiator*innen des Volksbegehrens in einen Dialog treten, wie das vom Volksbegehren vorgesehene Pestizidverbot praxistauglicher gestaltet werden kann.“ zum Parteitagbeschluss…
Daraufhin liefen Gespräche zwischen Landesregierung, Bauernvertretern und den Initiatoren des Volksbegehrens. Diese Gespräche haben zu einem beachtlichen Ergebnis gebührt!